Brigitte Klette, ehemalige RAF-Terroristin, steht vor dem Landgericht Verden wegen Beteiligung an Banküberfällen und Waffenverstößen. Das Verfahren wird aufgrund der Vielzahl von Beweisen und der Komplexität des Falls im Oberlandesgerichts Celle ausgetragen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt zudem gegen Klette in Zusammenhang mit drei Anschlägen der RAF in den 1990er Jahren.
Ein Gutachten eines Sachverständigen des Bundeskriminalamt s legt nahe, dass die ehemalige RAF -Terroristin Brigitte Klette an mehreren Banküberfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zwischen 1999 und 2016 beteiligt gewesen sein könnte. Als Beweismittel wurden Patronenhüllen geborgen, die an den Tatorten in Stuhr bei Bremen und Cremlingen sichergestellt worden waren.
Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sollen in dieser Zeit insgesamt 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Laut Anklage bedrohten sie ihre Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit vielen Jahren gegen das Trio. Ende Februar 2024 wurde Klette in Berlin-Kreuzberg festgenommen, wo sie unter falschem Namen lebte. Die nun zu verhandelnden Taten haben keinen terroristischen Hintergrund, wie die Ermittler betonen.Die Ermittler werfen Klette zudem Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. In ihrer Berliner Wohnung wurden zudem eine Vielzahl an Waffen sichergestellt. Die 66-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta. Die Untersuchungshaft wurde bereits einmal verlängert. Aus Platzgründen kann die Verhandlung nicht im Landgericht Verden stattfinden. Das Gericht weicht deshalb auf den Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle aus, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ab Sommer soll der Fall im Landkreis Verden verhandelt werden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Klette zudem versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich ist inzwischen verjährt. Für die Ermittlungen zu den Terroranschlägen ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Das Verfahren wird getrennt von dem Prozess vor dem Landgericht Verden geführt werden.
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