Höchstes deutsches Gericht: Verfassungsbeschwerden jetzt digital möglich

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Höchstes deutsches Gericht: Verfassungsbeschwerden jetzt digital möglich
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Am 1. August tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht erlaubt. Neuer Schub für die De-Mail?

Die Digitalisierung macht auch vor einer juristischen Bastion nicht länger halt. Am 1. August treten Änderungen des Bundesverfassungsgericht sgesetzes in Kraft, die der Bundestag im Februar beschlossen hat.

Sie ermöglichen den elektronischen Rechtsverkehr mit dem höchsten deutschen Gericht. Damit können vom Donnerstag um 0:00 Uhr an Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Zulässig werde eine rechtswirksame, schnelle und sichere Kommunikation mit der Karlsruher Instanz, heißt es dort. Umgekehrt kann das Bundesverfassungsgericht ab diesem Zeitpunkt seine verfahrensbezogenen Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.dass Bürger künftig mit dem Bundesverfassungsgericht "auch per E-Mail amtlich kommunizieren" können sollten . Es sei zwar verständlich, dass die Karlsruher Richter nicht zugespamt werden wollten. Aber per E-Post mit qualifizierter digitaler Signatur wären Eingaben schon "eine ziemlich sichere Geschichte". Ganz einfach wird es aber nicht. Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dassumstrittene besondere elektronische Anwaltspostfach nutzen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts können als Pendant auf das besondere elektronische Behördenpostfach setzen. Daneben gibt es vergleichbare spezielle Kommunikationswege für Steuerberater und Notare. Für "jedermann" stehen dem Gericht zufolge etwa dasverabschiedete sich voriges Jahr von den Services in der öffentlichen Verwaltung Prinzipiell dürfen Bürger den elektronischen Rechtsverkehr vom Stichtag an nutzen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Daneben haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, ihre verfahrensbezogenen Dokumente per Post oder Fax einzureichen. Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen sind dagegen zur elektronischen Einreichung ihrer Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen verpflichtet. Hier soll dem Faxen ein Ende bereitet werden. Die Bestimmungen folgen im Wesentlichen den bereits bestehenden Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und anderen Fachprozessordnungen. Buschmann begrüßte den Gesetzesbeschluss im Februar, da auch Bürger sie damit grundsätzlich künftig "ohne Gang zum Briefkasten oder Faxgerät erreichen" könnten: "Das ist ein wichtiger nächster Schritt zum digitalen Rechtsstaat."

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