Das deutsche Namensrecht wird liberalisiert. Vielfältigere Lebensrealitäten machten das nötig, heißt es in dem entsprechenden Gesetzentwurf. Ein Überblick über die Neuerungen.
Das deutsche Namensrecht wird liberalisiert. Vielfältigere Lebensrealitäten machten das nötig, heißt es in dem entsprechenden Gesetzentwurf. Ein Überblick über die Neuerungen .Ein Vater und eine Mutter halten die Hände ihrer Tochter, während sie auf einem Gehweg gehen. Die Neuregelung soll Eheleuten und deren Kindern mehr Wahlfreiheit bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen geben.
Bei verheirateten Eltern mit Ehenamen bekommen deren Kinder diesen als Geburtsnamen. Wenn die Eltern keinen Ehenamen haben, muss bei der Geburt entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind bekommen soll. Dies kann dann aber nur der Nachnamen eines Elternteils sein, ein Doppelname als Geburtsname des Kindes ist nicht möglich.
Gibt es einen gemeinsamen Doppelnamen, soll dieser standardmäßig auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden, sofern die Eltern keinen Geburtsnamen festgelegt haben. Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen, erhalten Kinder entweder wie bisher den Namen eines der beiden Elternteile. Sie können aber jetzt auch einen aus diesen gebildeten Doppelnamen erhalten.
Ähnliche Regelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Übernahme neuer Ehenamen eines Elternteils und dessen oder deren Ehegatten, der nicht Elternteil ist. Dabei sind unter auch Rückbenennungen möglich, wenn diese neue Ehe wieder aufgelöst wird.Neu ist auch, dass Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen aus den beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhalten können.
Auch die friesische Minderheit kann ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abbilden - etwa der Nachname „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
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