Mehr als 50 Münzen aufs Kassenband kippen? Warum das an der Supermarktkasse für Ärger sorgen kann – und welche Einkaufsmythen sonst noch nicht stimmen, erklärt eine Verbraucherschützerin.
Die Trauben in der Supermarktauslage sehen aus wie gemalt - aber schmecken sie auch so süß, wie ich es gern habe? Könnte man da nicht einfach eine kosten? Wer sich da auf der sicheren Seite wähnt, liegt falsch: «Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Lebensmittel im Supermarkt zu probieren - also auch nicht die offenen Trauben oder Erdbeeren», erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern .
Denn vor dem Kauf gehören die Waren dem Supermarkt. Zwei Ausnahmen beim Naschen Es gäbe allerdings zwei Ausnahmen. Eine sei, wenn es etwa einen Probierstand gibt. Die andere gelte, wenn Angestellte zustimmen, etwa wenn ein quengelndes Kind schon mal in den Riegel beißt, bevor bezahlt ist. «Das sollte aber vor dem Verzehr geklärt werden», so die Verbraucherschützerin. Recht auf Umtausch? Zu den weiteren Mythen rund um den Einkauf gehört etwa, dass man ein Recht auf Umtausch von Waren habe. Auch dieses Recht gibt es laut Halm nicht. «Im stationären Handel haben Verbraucher grundsätzlich kein Recht auf den Umtausch von einwandfreien Waren. Das gilt selbst dann, wenn die Ware noch unverpackt ist und der Kassenbon vorliegt», klärt die Referatsleiterin für Recht und Digitales auf. Ein Umtausch sei nur im Wege der Kulanz möglich. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Sind Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben, muss der Supermarkt sie zurücknehmen. «Denn Kunden haben das Recht auf eine mangelfreie Ware», so die Expertin. Schwierig sei es aber, wenn man erst zu Hause feststellt, dass etwas verdorben ist. Dafür sei es hilfreich, den Kassenbon aufzuheben. «Mit dem Bon kann man belegen, dass die Ware in dem Supermarkt gekauft wurde», erklärt Tatjana Halm. Welcher Preis gilt? Häufig wird die Kasse auch zum Ort, an dem sich Gemüter erhitzen, etwa wenn die Kasse einen anderen Preis anzeigt als an der Ware oder am Regal steht. Wer hier forsch auftritt, sollte wissen: «Anders als viele Verbraucher annehmen, gilt: Richtig ist der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen», so Halm. Der Kunde sei jedoch nicht dazu verpflichtet, das Produkt dann auch zu dem anderen Preis zu kaufen. Nicht mehr als 50 Münzen pro Einkauf Denken Sie auch: Geld ist Geld - also kann ich auch mein Sparschwein an der Kasse leeren oder einen Beutel voller Kleingeld auf dem Band ausschütten? Auch da liegt Streit in der Luft. Halm: «Man muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Mehr als 50 Münzen pro Einkauf muss der Kassierer nicht akzeptieren.»
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