Ein Hamburger Arzt soll während der Corona-Pandemie Patienten mit falschen Medizinzeugnissen vor der Maskenpflicht geschützt haben. Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie eine drei Jahre dauernde Ausstellungssperre.
Panikattacke oder Asthma - mit solchen Diagnosen soll ein Hamburger Arzt seine Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun droht dem 80-Jährigen eine Bewährungsstrafe.
Hamburg - Im Prozess gegen einen Arzt wegen mutmaßlich falscher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem solle die Strafkammer am Landgericht dem Mediziner für drei Jahre untersagen, Bescheinigungen dieser Art auszustellen. Die Verteidigung des 80-Jährigen plädierte auf Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte.
Nach dem Auftakt des Prozesses Anfang Mai hatte der Angeklagte vor Pressevertretern gesagt: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten." Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, können zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft liegt also nahe an der höchstmöglichen Strafe. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
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