In Deutschland haben viele Krankenkassen ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel angehoben. Dieser Text erklärt, wie Versicherte zu einer günstigeren Kasse wechseln und welche Faktoren beim Wechsel relevant sind.
Bislang haben viele Krankenkassen ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel um mehr als einen Prozentpunkt angehoben. Der Versicherungsbeitrag wird vom Bruttolohn abgeführt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen jeweils die Hälfte auf. Wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, kann einiges sparen. Grundsätzlich müssen Kassenpatienten mindestens ein Jahr bei einer Kasse bleiben, bevor sie eine neue gesetzliche Krankenkasse suchen können.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn eine Kasse den Beitragssatz erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung gilt zum Ende des Monats und wird zwei Monate später wirksam. Wer im Januar also eine neue Kasse sucht, weil seine alte Kasse den Beitrag zum Jahreswechsel angehoben hat, der kann zum 1. April bei einer neuen Kasse sein und einen gegebenenfalls günstigeren Beitrag zahlen. Das hängt zum einen vom Beitragssatz der Kassen ab, zum anderen vom Einkommen. Weil sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung prozentual nach dem Einkommen richtet, können diejenigen, die mehr verdienen, auch mehr sparen. Der Versicherte selbst spart in diesem Fall also jeden Monat 40 Euro. Die großen Kassen bewegen sich bei den Beitragssätzen aber eher zwischen 17,0 und 17,9 Prozent. Viele Versicherte können also eher eine geringere Ersparnis als im oben genannten Beispiel erzielen. Alles, was wechselwillige Versicherte machen müssen, ist: Sich eine Kasse suchen, von der sie denken, dass sie zu ihnen passt. Bei der müssen sie sich einfach anmelden. Mehr nicht. Die neue Kasse übernimmt die Ummeldung. Grundsätzlich sollte auch der Arbeitgeber automatisch vom Kassenwechsel erfahren. Aber die Verbraucherzentralen empfehlen, den Arbeitgeber von einem Kassenwechsel in Kenntnis zu setzen. Denn der Kassenbeitrag wird vom Bruttolohn abgezogen, den der Arbeitgeber überweist. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Kasse nicht nur nach dem Preis auszusuchen. Der Großteil der Leistungen ist zwar bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Doch es gibt Unterschiede, etwa bei freiwilligen Leistungen für Eltern oder der Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung. Auch sind nicht alle Kassen gleich erreichbar. Und Anträge etwa für Hilfsmittel müssen bei einer neuen Kasse neu gestellt werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich einen Wechsel daher gut zu überlegen. Auch während des Jahres sind Beitragsveränderungen möglich. Sie sind aber selten. Im Sozialgesetzbuch wird zwischen einem allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung und einem Zusatzbeitrag unterschieden, den jede Kasse für sich festlegt. Der Zusatzbeitrag wird auf den allgemeinen Beitragssatz, der momentan bei 14,6 Prozent vom Bruttolohn liegt, aufgeschlagen. Der Zusatzbeitrag macht also den Preisunterschied aus. Alle gesetzlich Versicherten können sich für jede gesetzliche Kasse entscheiden. Alter, Einkommen oder Erkrankungen spielen dabei keine Rolle. Es gilt der sogenannte Kontrahierungszwang: Jede Kasse muss alle aufnehmen, die das Recht haben, sich gesetzlich zu versichern.
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