Bezahlkarte kommt noch 2024 – müssen alle NRW-Städte mitmachen?

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Bezahlkarte kommt noch 2024 – müssen alle NRW-Städte mitmachen?
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Die Geldkarte für Geflüchtete soll in NRW eigentlich noch in diesem Jahr kommen. Welche wichtigen Regelungen jetzt infrage stehen, warum sogar unklar ist, wer die Karte überhaupt erhalten soll, und weshalb jetzt richtiger Stress in den Gemeinderäten droht.

Die Geldkarte für Geflüchtete soll in NRW eigentlich noch in diesem Jahr kommen. Welche wichtigen Regelungen jetzt infrage stehen, warum sogar unklar ist, wer die Karte überhaupt erhalten soll, und weshalb jetzt richtiger Stress in den Gemeinderäten droht.

will die Bezahlkarte für Geflüchtete möglichst noch in diesem Jahr einführen, zunächst nach und nach in den großen landeseigenen Flüchtlingsunterkünften. Losgehen soll es, sobald die Karten durch den beauftragten Dienstleister ausgeliefert werden, erklärte das Fluchtministerium von. „Die Einführung zunächst im Landessystem dient auch als Test vor einem anschließenden landesweiten Rollout in den Kommunen“, hieß es. Nach dem Gesetzentwurf, den Josefine Paul dazu vorgelegt hat, können die Städte und Gemeinden sich aber auch gegen die Bezahlkarte entscheiden: Es soll eine Opt-Out-Regelung geben. Paul selbst erklärte dazu im Landtag: Es gebe Kommunen, „die bereits andere erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung haben und an diesen auch festhalten möchten“.14 der 16 deutschen Bundesländer haben sich auf gemeinsame Grundlagen und Anbieter-Suche für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.bekam am 25. September ein Konsortium von Unternehmen um die Firma Secupay mit der Publk GmbH. Mit dem Dienstleister würden derzeit technische Details geklärt, teilte das Land mit.Der Städtetag NRW protestiert. „Die angedachte Opt-Out-Regelung darf so nicht kommen“, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, unserer Redaktion. „Sie gefährdet den einheitlichen Anwendungsrahmen, den die Landesregierung ja ebenfalls schaffen möchte. Gerade in Ballungsräumen kann es zu erheblicher Verwirrung vor allem im Einzelhandel führen, wenn die Bezahlkarte in der einen Stadt gilt, in der Nachbarstadt aber nicht.“Man habe die große Sorge, dass die Diskussion, „ob und in welcher Form man die Bezahlkarte einführt, in die Räte der Städte verlagert wird“, so Dedy. „Gerade im Kommunalwahljahr brauchen wir klare Regelungen.“ Bund und Länder wollten die Bezahlkarte, das Land müsse für Einheitlichkeit sorgen., Duisburg oder Bochum die Einführung der Bezahlkarte blockieren und so Fehlanreize bei der Migration weiter bestehen bleiben“, sagte Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. „Es besteht die Gefahr, dass durch unterschiedliche kommunale Regelungen ein unüberschaubarer Flickenteppich entsteht, der die Wirksamkeit der Bezahlkarte erheblich einschränkt.“ Zahlreiche durchaus ausschlaggebende Weichenstellungen sollen überdies nicht direkt durch das Landesgesetz bestimmt werden, sondern über eine Verordnung, die noch ausgehandelt werden muss. Das betrifft beispielsweise Ausnahme- und Härtefallregelungen, aber auch mögliche Grenzen für Einsatzmöglichkeiten der Karte. Etwa den Ausschluss von Geldtransfers ins Ausland oder die Sperrung für Glücksspiel oder sexuelle Dienstleistungen. „Solche Angebote stellen zwar keine illegale Handlung dar. Im Vergleich zu anderen Dienstleistungen weisen sie jedoch überdurchschnittlich häufig Bezüge zu organisierter Kriminalität und damit auch zuPer Verordnung könnte es demnach auch eine „angemessene Begrenzung des abhebbaren Bargeldbetrages“ geben. Die Bundesländer hatten sich darauf geeinigt, dass Karteninhaber maximal 50 Euro pro Monat am Automaten ziehen können sollen. Diese Zahl kommt im Gesetzentwurf nun erst einmal nicht vor. Die Frage, inwieweit die Landesregierung daran noch festhält, ließ das Flüchtlingsministerium unbeantwortet. Ebenso die Frage, welcher Personenkreis die Karte letztendlich erhalten soll.Das zugrunde liegende Bundesgesetz würde es nämlich prinzipiell ermöglichen, einen enorm breiten Kreis von Menschen ausländischer Nationalität auf die Bezahlkarte umzustellen – keineswegs nur Menschen mit kurzem Aufenthalt in, sondern auch Zigtausende, die seit Jahren geduldet im Land leben. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert das scharf. „Das ist eine fatale und grundlegend falsche Entscheidung, die die Menschen diskriminiert und stigmatisiert und die überdies verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig ist“, so Geschäftsführerin Birgit Naujoks. „Je länger ein Mensch in Deutschland ist, desto weniger dürfte das haltbar sein.“ Auch innerhalb der Landespolitik gibt es substanzielle Kritik an dem gesamten Vorhaben. „Ich halte nichts von der Bezahlkarte“, sagte der SPD-Politiker Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher seiner Fraktion, in der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf. Seiner Meinung nach geht es um „grundsätzliche Fragen in der Integrationspolitik“: Ein Pull-Effekt von Sozialleistungen auf Fliehende sei wissenschaftlich widerlegt. Für die Bezahlkarte würden nun zwölf Millionen Euro bereitgestellt, zugleich würden bewährte soziale Projekte zusammengestrichen. Kritiker beklagen, dass sich das Land mit der Opt-Out-Option für die Kommunen finanzieller Verantwortung entziehe. Verpflichtete es die Städte und Gemeinden zur Einführung der Karte, müsste es für mögliche Extra-Kosten aufkommen. Bei einer freiwilligen Entscheidung gibt es diesen Automatismus nicht.

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