Baden-Württemberg fordert im Bundesrat den entschlackten Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen (Morbi-RSA) an. Kritisiert wird die bürokratische Komplexität und die Ein-Jahres-Perspektive, die laut Landesregierung zu kurzfristigen Entscheidungen führen und langfristige Investitionen in Prävention oder innovative Versorgungsangebote vernachlässigen.
Berlin. Baden-Württemberg drängt im Bundesrat, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu entschlacken. Die Landesregierung hat einen Entschließungsantrag in die Länderkammer eingebracht, der bei der Sitzung am 14. Februar zunächst an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen werden soll. Die Fortschreibung des Finanzausgleich s zwischen den Krankenkassen sei nach Ansicht der Landesregierung „immer bürokratischer und intransparenter“ geworden.
Aufgrund seiner Ein-Jahres-Perspektive liege der Fokus auf Versorgungsentscheidungen, die im folgenden Jahr zu höheren Zuweisungen führen. Langfristig wirkende Investitionen in Prävention oder innovative Versorgungsangebote würden im Ausgleich dagegen „unzureichend berücksichtigt“.Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Morbi-RSA auf diejenigen Kriterien zu begrenzen, „die zur Vermeidung einer Risikoselektion und zur Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen führen“. Im Zuge der sogenannten Regionalkomponente würden dagegen Merkmale berücksichtigt, deren Heranziehung für eine morbiditätsorientierte Zuweisung „nicht nachvollziehbar“ sei. Durch diese Komponente gehen seit 2021 auch regional unterschiedlich hohe Kosten bei der Versorgung der Versicherten in den Morbi-RSA ein. Den Kassen werde dadurch eine solide Finanzplanung erschwert, weil es in der Folge zu „Überraschungen im Schlussausgleich“ komme: „Dies behindert die Krankenkassen in ihrer Rolle als aktive Mitgestalter der Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Begründung zur Entschließung. Die Regionalkomponente solle so ausgestaltet werden, dass für Krankenkassen stärkere Anreize als bisher geschaffen werden, „in eine effiziente Versorgung ihrer Versicherten zu investieren“. Die baden-württembergische Landesregierung hat wiederholt auf eine Schieflage im Morbi-RSA hingewiesen – als Benachteiligte im Finanzausgleich sieht sie insbesondere die AOK Baden-Württemberg. Im Dezember vergangenen Jahres zitierte das Sozialministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Berechnungen der Landes-AOK, denenzufolge durch die Regionalkomponente seit 2021 jährlich mehr als 800 Millionen Euro in andere Bundesländer abgeflossen seien. Die Bundesregierung hingegen vertritt die Auffassung, im Finanzausgleich werde keine Kassenart benachteiligt
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