Mit der teilweise Freigabe von Cannabis stellt sich auch die Frage nach einem Grenzwert im Straßenverkehr. Eine Expertenkommission gibt nun Empfehlungen ab.
Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hat eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Vorgeschlagen wird - bezogen auf den Wirkstoff THC -, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilte. Bei Erreichen dieses Wertes sei „nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend“.
Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1 Nanogramm, ab dann drohen bisher Sanktionen.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird.
Hintergrund ist, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist. Mit einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm solle daher erreicht werden, dass - anders als bei der Schwelle von 1 Nanogramm - nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ möglich sei.
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