5400 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

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Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt. Alle Infos zum Urteil gibt es hier.

im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.am 18. Februar 2023 zündeten St. Pauli-Anhänger vier Bengalische Feuer und fünf Rauchkörper.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.am 18. Februar 2023 zündeten St.

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