Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den Kontrollausschuss des DFB wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 6600 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesliga-Aufsteigerim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
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