Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren verabschiedet.Die Abänderung wird einerseits
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren verabschiedet.
Die Abänderung wird einerseits aufgrund einer Revision des Personen- und Gesellschaftsrechts vorgenommen. Andererseits werden damit in der Praxis auftretende Rechtsunklarheiten behoben. So wird beispielsweise in der Verordnung klargestellt, dass für den elektronischen Geschäftsverkehr dieselben Gebühren wie für den nicht-elektronischen Geschäftsverkehr gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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