In das Musterfahren gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals kommt Bewegung. VW
Verbraucherschützer wollen im Musterprozess gegen VW feststellen lassen, dass der Autohersteller seine Kunden "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.kommt Bewegung. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig rief den VW-Konzern am zweiten Verhandlungstag auf, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken.
Der Verbraucherzentralenverband bekräftigte seine Bereitschaft, zu verhandeln. Ein VW-Sprecher sagte hingegen,"bisher ist ein Vergleich kaum vorstellbar". Wenn Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde das Unternehmen aber genau schauen, ob Gespräche praktikabel seien. Tatsächlich steht die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Verbraucher immer noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, teilte der Vorsitzende Richter mit. Gleichzeitig lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor. Dabei könne es einzelne Erklärungen geben, in denen jeweils mehrere Tausend Verbraucher verzichten. Der Richter kündigte an, sich beim Bundesamt für eine schnelle Klärung einzusetzen.
Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests. Viele Kunden fühlen sich betrogen und klagten entweder einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an.
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