Das Verwaltungsgericht München verhandelt ab dem 18. Juni im Hauptsacheverfahren über die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz ...
Fahne mit AfD-Logo - Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. - Foto: Daniel Karmann/dpa
Die AfD hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beobachtung zu verhindern. Ihre Anträge im sogenannten Eilverfahren waren jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht München als auch in zweiter Instanz vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.
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