In Münster wird verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Jetzt hat das Gericht alle Beweisanträge der Partei abgelehnt.
In Münster wird verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Jetzt hat das Gericht alle Beweisanträge der Partei abgelehnt.rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen.
Seit Mitte März wird vor dem OVG Münster verhandelt, ob die AfD und ihre Jugendorganisation als Verdachtsfälle geführt werden dürfen. Zuvor hatte die Partei gegen ein Urteil Berufung eingelegt.Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt.
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