Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der ...
Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten fürgefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch.
Höcke ist Landes- und Fraktionschef der AfD in Thüringen und führt diese als Spitzenkandidat im Wahlkampf für die Landtagswahl am 1. September. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den Landesverband in seinem Bundesland als gesichert rechtsextrem ein. In den Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD seit Monaten vorn, wobei ihr Vorsprung zuletzt aber leicht schrumpfte.
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