Es ist schon das zweite Urteil gegen AfD-Politiker Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole. Er sieht sich als unschuldig. Das Gericht entscheidet anders.
Es ist schon das zweite Urteil gegen AfD- Politiker Höcke wegen einer verbotenen Nazi- Parole . Er sieht sich als unschuldig. Das Gericht entscheidet anders.erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi- Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht.
Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
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