Aiwanger: Wahlrechts-Urteil „vernünftig“

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Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freuen sich auch die Freien Wähler - die nun erst recht weiter träumen.

Hubert Aiwanger - Träumt vom Bundestag: Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger. - Foto: Niklas Treppner/dpa

Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freuen sich auch die Freien Wähler - die nun erst recht weiter träumen. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat das Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Ich halte das Urteil für vernünftig, dass eine Partei mit drei Direktmandaten weiterhin in den Bundestag kommt, selbst wenn sie nicht fünf Prozent der Stimmen bekommt“, sagte Aiwanger und kritisierte: „Der Vorstoß der Ampel war ein undemokratischer Rohrkrepierer.“

Aiwanger bekräftigte, die Freien Wähler kämpften für den Einzug in den Bundestag, „um endlich eine weitere koalitionsfähige bürgerliche Partei reinzubringen“. „Wir brauchen im Bund eine ähnliche Konstellation wie in Bayern, ohne Rot-Grün, gegebenenfalls mit der FDP.“ Enttäuschte Wähler müssten in der politischen Mitte eine Koalitionsoption haben.

Bei der Bundestagswahl 2021 hatten die Freien Wähler die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in den Bundestag mit 2,4 Prozent klar verpasst. Es gibt aber einige bei den Freien Wählern, die auch von drei Wahlkreis-Siegen träumen, um den Einzug in den Bundestag zu schaffen.

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