Wo Super-Preis-Angebot drauf steht, ist nicht immer Super-Angebot drin - damit soll nun nach einem EuGH-Urteil Schluss sein. Kritiker warnen dagegen vor Nachteilen für Schnäppchenjäger.
Im Streit um irreführende Angebote hat der Discounter Aldi-Süd eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Wenn etwa in Prospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse dieser sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, entschied der Europäische Gerichtshof .
Seit knapp zwei Jahren müssen Händler bei jeder Preisermäßigung als Referenz den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale argumentierte aber, dass Rabatte sich dann auch auf den günstigsten Preis beziehen sollten - und nicht auf den Preis unmittelbar vor Beginn des Angebots.
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