ALG 1: Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet?

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ALG 1: Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet?
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Welche Auswirkungen hat eine Entschädigungszahlung beim Jobverlust auf das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)? Das lesen Sie in diesem Artikel.

ALG 1: Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet?- wie etwa das Arbeitslosengeld I, auch ALG genannt. Berechtigte erhalten dann etwa 60 bis 67 Prozent ihres vorherigen Lohns. In manchen Fällen bekommen Arbeitnehmer bei betriebsbedingtem Jobverlust aber auch eine Abfindung vom Arbeitgeber als Entschädigungszahlung. Für viele Betroffene stellt sich dann die Frage, ob und wie die Abfindung das Arbeitslosengeld beeinflusst.

Allerdings bleibt das Anrecht auf Arbeitslosengeld I dadurch weiterhin bestehen. Der Beginn der ALG-Zahlung wird allerdings hinausgeschoben. Auch die Anspruchsdauer wird laut SGB III hierdurch nicht gekürzt.

Der Ruhezeitraum beginnt gesetzlich am Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Und er endet an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis geendet hätte, wenn die Kündigung nach ordentlicher Frist erfolgt wäre. Als maximale Dauer ist im SGB III eine Ruhezeit von einem Jahr festgelegt. Aber die Zeit kann auch verkürzt werden. Und hier spielt auch die Höhe der Abfindung eine Rolle.

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