Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel in den Amazon Prime-Vertragsbedingungen für unwirksam erklärt, mit der das Unternehmen sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zusprach. Die Verbraucherzentrale will nun mit einer Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kunden zurückzahlt.
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung bei Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
AMAZON PRIME PREISERHEHUNG VERTRAGSKLÄUSEL Verbraucherzentrale
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