Ein Waffenbehördenmitarbeiter muss nach dem Amoklauf in Hamburg bei den Zeugen Jehovas nicht mehr mit einer Verurteilung rechnen – hat aber laut Generalstaatsanwaltschaft gegen Dienstpflichten verstoßen.
Zwar habe der Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen, indem er Hinweise auf die Urheber eines anonymen Schreibens, in dem auf psychische Probleme des späteren Attentäters hingewiesen wurde, weder dokumentiert noch weitergeleitet habe, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Auch die Gesetzeslage sei »unterschiedlich interpretierbar«: Beim »validen Verdacht einer psychischen Erkrankung« könne daher in der Regel nicht einfach die Schusswaffe entzogen werden. Es müsse zuerst ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Aufgrund dessen hätte der Amoklauf »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit« rein zeitlich bedingt auch bei korrektem Handeln des Mitarbeiters nicht verhindert werden können.
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