Der Soli-Zuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit steht vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Ampel-Regierung könnte eine weitere Niederlage erleiden. Der Soli wurde 1991 eingeführt und sollte ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Seitdem ist er jedoch weiterhin in Kraft, mit Ausnahme der Jahre 1993 und 1994. Derzeit müssen noch rund sechs Millionen Bürger den Soli-Zuschlag entrichten.
Der Ampel-Regierung droht nach dem vernichtenden Urteil zum Nachtragshaushalt eine weitere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht . Die roten Roben werden entscheiden, ob der Soli-Zuschlag noch erhoben werden darf. Diese Punkte sind jetzt wichtigDer Solidaritätszuschlag („Soli“) zur Finanzierung der deutschen Einheit sollte 1991 ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Inzwischen gibt es ihn, ausgenommen nur die Jahre 1993 und 1994, mehr als drei Jahrzehnte.
Bis zum Veranlagungsjahr 1997 waren 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer als „Ergänzungsabgabe" fällig, seit 1998 liegt der volle Satz unverändert bei 5,5 Prozent. Seit 2021 entfällt der Soli durch Einführung einer Freigrenze für rund 90 Prozent der hierzulande Steuerpflichtigen. Derzeit müssen noch rund sechs Millionen Bürger die Abgabe auf Einkommen und Kapitalerträge (im Rahmen der Abgeltungsteuer) entrichte
Ampel-Regierung Bundesverfassungsgericht Soli-Zuschlag Finanzierung Deutsche Einheit
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