Ampel-Wahlrecht auf dem Prüfstand: Warum das Verfahren in Karlsruhe so fundamental ist

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Klagen gegen das neue Wahlgesetz. Im Kern geht es darum, ob die Ampel ein neues System eingeführt hat oder nicht.

Es ist eine ganze Masse, um die es in Karlsruhe an diesem Dienstag und auch am Mittwoch geht – quantitativ wie qualitativ: Gleich elfEs geht um die Frage, ob das Gesetz gegen die Artikel 3, 20, 21 und 38 des Grundgesetzes verstößt – also das Gleichheitsgebot , das Demokratieprinzip, die Garantie der organisatorischen Freiheit einer Partei und die Wahlrechtsgrundsätze.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung.

Die CSU wiederum ist zwar in Bayern immer stark genug gewesen, um in der bundesweiten Berechnung mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen einzufahren. Allerdings war es 2021 recht knapp. Was die Christsozialen am neuen Wahlgesetz vor allem stört, ist die zusätzliche Regelung, dass alle gewonnenen Direktmandate verfallen, wenn eine Partei unter fünf Prozent bleibt.

Und deshalb dürfte das Verfahren in Karlsruhe wohl das wichtigste zum Wahlrecht der vergangenen Jahrzehnte werden. Denn die Ampel hat nichts weniger gemacht als einen Ausbruchsversuch – raus aus dem Kuddelmuddel der bisherigen Dauerreform der „personalisierten Verhältniswahl“, das 2021 schließlich zu dem übergroßen Bundestag mit 736 Abgeordneten geführt hat.

Die Ampel bezeichnet ihr Modell als einen Systemwechsel. Und deswegen wird das Verfahren so spannend. Denn teilt das Gericht diese Sicht, würde ein Großteil der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung zum Wahlrecht hinfällig. Man wäre auf neuem Land, sozusagen. In der Ampel wird betont, der Gesetzgeber sei durch das Grundgesetz nicht auf ein Wahlsystem festgelegt. Diese Freiheit hat die Ampel genutzt.

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