Amtspflicht verletzt? Bundesgerichtshof prüft Wurst-Warnung

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Der Bundesgerichtshof prüft, ob der Freistaat Bayern wegen einer öffentlichen Warnung vor Wurst- und Schinkenprodukten der Großmetzgerei Sieber Schadenersatz zahlen muss. Das Unternehmen hatte auf Anordnung des Freistaats 2016 seine Produktion wegen möglicher Listerien eingestellt und ging kurz darauf insolvent. Der Insolvenzverwalter forderte vom Freistaat anschließend Schadenersatz in Höhe von rund elf Millionen Euro.

Nach dem Verzehr von mit Listerien belasteten Produkten waren von 2012 an knapp 80 Menschen im Süden Deutschlands erkrankt, 8 starben. Das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung sahen die Fälle später mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zusammenhang mit Sieber-Produkten. Das Landgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen. Auf die Berufung des Insolvenzverwalters gab das Oberlandesgericht München ihr aber teilweise statt. Die Stilllegung der Produktion, der Rückruf und die Warnung von Kunden vor dem Verzehr seien für Produkte gerechtfertigt gewesen, in denen Listerien vorkommen konnten. Für verpackte und pasteurisierte Waren gelte das aber nicht. Hier stellten die Anordnungen eine Amtspflichtverletzung dar.

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