Karlsruhe - Kontogebühren erhöhen oder einführen - ohne aktive Zustimmung der Kunden? Das hat der Bundesgerichtshof Banken und Sparkassen schon 2021 untersagt. Nun hat er zur Reichweite der Ansprüche entschieden.
Im Streit um die Rückzahlung unzulässiger Kontogebühren hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bank- und Sparkassenkunden gestärkt. Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos zahlte, führe nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei Energielieferungsverträgen angewandte sogenannte Dreijahreslösung des BGH finde hier keine Anwendung.
Der BGH gab der Klage nun in vollem Umfang statt. Die Sparkasse hatte die Gebührenerhebung auf eine Zustimmungsfiktionsklausel gestützt. Demnach gelten Änderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Der BGH erklärte bereits 2021 solche Klauseln - die damals viele Banken und Sparkassen nutzten - für unwirksam. Trotzdem hatte der Kläger in den Vorinstanzen zunächst keinen Erfolg.
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