Auch wenn sich der Umfang der Krankschreibung im Nachhinein als überzogen erweist, durfte ein Geschädigter sich auf die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit verlassen, urteilt der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe. Bei einem Streit um Schadenersatz wegen Verdienstausfalls können sich die Geschädigten auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch ihren Arzt verlassen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn sich der Umfang der Krankschreibung im Nachhinein als überzogen erweist, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied.
Das OLG gab der Klage daher nur für nach der Lohnfortzahlung noch zweieinhalb Monate statt. Vor dem BGH bestritt der Waschstraßen-Mitarbeiter nicht, dass er möglicherweise schon viel früher wieder arbeitsfähig war. Er habe aber auf die Einschätzung und AU-Bescheinigungen seines Arztes vertrauen dürfen. Dem sind die Karlsruher Richter nun im Grundsatz gefolgt.
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