Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
Bundestag - Die Ampel-Fraktionen sehen nach dem Karslruher Wahlrechts-Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. - Foto: Michael Kappeler/dpa
„Wir wollen zum geeigneten Zeitpunkt über die Stärkung der Wahlkreismandate sprechen und uns nicht für deren weitere Schwächung vereinnahmen lassen.“ Weitere Gespräche über das Wahlrecht in der laufenden Wahlperiode mit der Koalition seien nicht zu erwarten. Dieses Verfahren besagt, dass künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei für die Zahl ihrer Sitze im Parlament entscheidend ist. Das gilt auch, wenn sie über die Erststimme mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus.Die Ampel-Fraktionen wollen das Wahlrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst nicht weiter anpassen.
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