Afghanischen Frauen werden mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten, sagt der Gerichtshof. Geschlecht und Staatsangehörigkeit allein könnten deswegen als Asylgrund ausreichen.
Der Umgang der in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban mit Frauen ist dem Europäischen Gerichtshof zufolge als Verfolgung einzustufen, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen kann.
Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein EU-Land lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt, entschied der EuGH am Freitag und beantwortete damit Fragen aus Österreich.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Dort muss der Verwaltungsgerichtshof über die Klagen zweier Afghaninnen entscheiden. Sie wenden sich gegen die Weigerung der österreichischen Behörden, sie als Flüchtlinge anzuerkennen. Die Frauen machen geltend, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige.
Der Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie dieser es sieht. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Andere Maßnahmen wie die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen auch Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.
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