Update: Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag das polizeiliche Verbot von mehreren am Wochenende geplanten Demonstrationen gegen die Politik Israels bestätigt hat, haben die Anmelder Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag das polizeiliche Verbot von mehreren am Wochenende geplanten Demonstrationen gegen die Politik Israels bestätigt hat, haben die Anmelder Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Das bestätigte ein Polizeisprecher. Das OVG dürfte noch am Freitag eine Entscheidung über das von der Polizei erteilte Verbot der drei Versammlungen treffen.
Die Gruppe „Palästina spricht“ kritisierte das Verbot ihrer Demonstrationen scharf als „Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“. Es sei ein „alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland, sei es für palästinensische Menschenrechte, Antirassismus oder Geflüchtetenrechte“.
Auch aktuell teilte das Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei. Die Erfahrungen mit den früheren Demonstrationen ließen befürchten, dass von den Teilnehmern Gewalttaten ausgehen könnten. In der Vergangenheit habe es Flaschen- und Steinwürfe auf Polizisten gegeben. Zu erwarten seien außerdem öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzungen.
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