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muss sich damit beschäftigen, ob die Verwendung der umstrittenen propalästinensischen Parole »From the river to the sea, palestine will be free« erlaubt ist. Der Fall einer 42-Jährigen mit iranischer Staatsbürgerschaft ist vor dem obersten Gericht gelandet. Sie geht gegen ein Urteil des Landgerichtsin Revision.
Den Einspruch der Verteidigung, die Angeklagte habe nicht vorsätzlich gehandelt, wies sie zurück.Laut Staatsanwaltschaft war es das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte. Generell bewerten Strafgerichte den Satz bislang unterschiedlich.
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