ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein, weil der Rundfunkbeitrag nicht wie vorgesehen steigt. Die zuständigen Bundesländer hatten die Entscheidung auf Dezember vertagt.
Dies erfuhr die Katholische Nachrichten-Agentur aus ARD-Kreisen. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission KEF, den Beitrag ab 1. Januar 2025 zu erhöhen., die zuständigen Bundesländer können nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen davon abweichen. Eine solche Entscheidung muss außerdem einstimmig erfolgen.
Die Länder hatten sich zwar im Oktober auf den sogenannten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt, dabei die Frage der Finanzierung aber ausgeklammert. Über die Höhe des Beitrags und seine künftige Festsetzung soll erst bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember entschieden werden.
Wegen des späten Termins ist klar, dass aufgrund des vorgeschriebenen gesetzgeberischen Verfahrens keine Beitragsanpassung zum Jahresanfang 2025 erfolgen kann. Damit ist die Grundlage für die Klage von ARD und ZDF gegeben, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen verfassungsmäßigen Anspruch auf die von der KEF festgelegte bedarfsgerechte Finanzierung haben.
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