Bei vertraulichem Erstattungspreis findet künftig Verordnungssteuerung im Blindflug statt. Was einseitig zulasten der Verordner gehe, wie die KBV kritisiert.
Berlin. Anlässlich der Verabschiedung des Medizinforschungsgesetzes im Bundestag am heutigen Donnerstagnachmittag warnt die KBV vor einem „enorm steigenden Regressrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ infolge vertraulicher Erstattungsbeträge.
Die Verantwortung, wirtschaftliche Erstattungspreise zu vereinbaren, liege „ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen“.Zudem sei das geplante Verfahren mit Zeitverzug behaftet. Die Softwareanbieter benötigten erfahrungsgemäß zwischen drei und sechs Monaten, um Wirtschaftlichkeitshinweise in ihre Programme einzupflegen.
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