Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert Termingarantien für gesetzlich Versicherte, was in der Ärzteschaft auf Kritik stößt. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen kritisiert Lauterbachs Vorschlag als „völlig absurd“ und mangelnde Kenntnis des Gesundheitssystems. Gassen warnt vor einer Manipulation der Patienten und betont die Wichtigkeit der Freiheit in der Praxisorganisation.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fordert Termingarantien für gesetzlich Versicherte. Lauterbach s Vorschlag stößt in der Ärzteschaft auf scharfe Kritik. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bezeichnet die Forderung als „völlig absurd“ und als „völlige Unkenntnis des real existierenden Systems“.
Gassen kritisiert, dass Lauterbach die Neupatientenregelung seines Vorgängers Jens Spahn (CDU) abgeschafft habe, die laut Gassen zu einer Verbesserung der Terminvergabe geführt habe. Lauterbach hatte in der „Bild“ (Freitagausgabe) eine Garantie für Facharzttermine innerhalb von ein bis zwei Wochen oder schneller in Aussicht gestellt. Er kritisiert, dass gesetzlich Versicherte „oft monatelang auf einen Facharzttermin warten“. Der Minister droht mit Honorarkürzungen, sollten die Kassenärzte diese Terminvorgaben nicht umsetzen können. Tatsächlich findet sich der Begriff „Termingarantie“ für Patienten im Wahlprogramm der Sozialdemokraten. Eine Verknüpfung mit Zeitvorgaben findet sich dort jedoch nicht. Gassen betont, dass es keine Kriterien gebe, wie Lauterbachs Forderung umgesetzt werden solle, und auch keine digitale Plattform für eine solche Umsetzung. Es gebe keine Idee, wer die Dringlichkeit einer Terminvergabe bestimmen solle. Die Praxen seien von ihren Inhabern freiberuflich geführte wirtschaftliche Einheiten. Es könne nicht sein, dass von Externen in dieser Art und Weise über die Praxisorganisation bestimmt werde. Die Vertragsärzte seien durchaus große Fans einer digitalen Buchungsplattform. Diese dürfe aber nur in der Hand des KV-Systems sein. Wünsche des GKV-Spitzenverbands, Termine in Praxen zu besetzen, könnten die Kassen in eigenen MVZ erfüllen. Man könne sich überlegen, den Kassen ein Terminkontingent zu überlassen. Dann müsse aber klar sein: „Wenn die Krankenkasse für ihre Versicherten bucht, dann gilt der Termin als wahrgenommen und die Vergütung greift dann“, sagte Gassen. Für die Termintreue müssten dann die Kassen sorgen.
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