Wieder eine Messerattacke, wieder Tote: Heute dürfte der Tatverdächtige dem Haftrichter vorgeführt werden. Mit Spannung wird erwartet, ob das Tatmotiv öffentlich wird.
Eigentlich hätte Enamullah O. schon nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Wäre alles gelaufen, wie es soll, hätte der mutmaßliche Täter der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg schon im Sommer 2023 in einem Flugzeug oder Bus in Richtung Bulgarien gesessen.Dort hatten die Grenzbehörden O. bei seiner Einreise in die EU einst registriert, seine Fingerabdrücke genommen und die Daten in die EU-Datenbank Eurodac eingespeist.
mitgeteilt, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Den Behörden des Freistaats habe man das aber erst am 26. Juli mitgeteilt – und das, obwohl die Frist für die Rückführung am 3. August endete.Die Frist läuft also ohne Abschiebung ab, O. bleibt in Deutschland. Nun muss das Bamf erneut über den Antrag auf Asyl entscheiden. Im September 2024 soll Enamullah O.
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