Genießen Syrer in Deutschland einen Schutzstatus? Bisher war es meist so - aber jetzt urteilte ein Gericht anders. Es gebe keine 'allgemeine Gefahr' für die Bevölkerung.
Genießen Syrer in Deutschland einen Schutzstatus? Bisher war es meist so - aber jetzt urteilte ein Gericht anders. Es gebe keine "allgemeine Gefahr" für die Bevölkerung.Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Schutzstatus eines Syrers hat Fragen aufgeworfen, die über den konkreten Einzelfall hinausgehen.
Die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern sind sich einig, dass Schwerkriminelle und islamistische Gefährder aus Syrien und Afghanistan abgeschoben werden sollen.Das Gericht hatte in seinem Urteil festgehalten, dass in Syrien für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" mehr bestehe.beteiligt gewesen war.
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