Im August 2022 kleben sich zwei junge Menschen an den Rahmen eines berühmten Dresdner Gemäldes. Sie werden verurteilt - und der Freistaat will Schadenersatz.
Im August 2022 kleben sich zwei junge Menschen an den Rahmen eines berühmten Dresdner Gemäldes. Sie werden verurteilt - und der Freistaat will Schadenersatz.Das Gemälde «Die Sixtinische Madonna» von Raffael in der Gemäldegalerie Alte Meister DresdenDie beiden wegen der Klebe-Attacke auf die „Sixtinische Madonna“ in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten leisten Schadenersatz.
Der Freistaat hatte die 23-Jährige und den 24-Jährigen ursprünglich auf die Zahlung von knapp 10.400 Euro wegen der Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen aufgrund der nötigen Schließung des Museums verklagt. Das hielt der Zivilrichter für zu hoch - viele der von der Aktion betroffenen Unbeteiligten hätten den Museumsbesuch sicherlich nachgeholt - und schlug einen Vergleich vor. Die Parteien einigten sich am Ende auf 1.000 Euro mehr.
Die junge Frau und ihr Begleiter befestigten je eine Hand mit Sekundenkleber am Rahmen des berühmten Altargemäldes von Raffael aus dem 16. Jahrhundert. Nach der Räumung des Museums der Staatlichen Kunstsammlungen, das für den Rest des Tages geschlossen blieb, löste ein Restaurator sie wieder ab.
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