Stralsund/Zinnowitz - Um den aufsehenerregenden Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren geht es ab
Mitten in der Urlaubssaison fällt ein Kleinkind von einer Seebrücke auf Usedom. Die Mutter sagt, die Brücke sei nicht sicher und will Geld von der Gemeinde. Die sieht das anders. Nun wird verhandelt.auf Usedom vor mehr als drei Jahren geht es ab Montag vor dem Landgericht Stralsund. Im Rahmen eines Zivilverfahrens fordert die damals 34-jährige Mutter aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg mindestens 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz.
Die Mutter sei hinterhergesprungen und habe sich mehrere Brüche unter anderem des linken Sprunggelenks zugezogen. Die Brücke verlaufe in dem Bereich etwa fünf Meter über dem Wasser. Nach damaligen Angaben der Polizei soll das Wasser dort nicht sehr tief sein. Die Mutter und der Junge seien von Rettern geborgen und in eine Klinik gebracht worden.
Die Gemeinde sagt laut Gericht, die Seebrücke sei in Ordnung. Die Mutter habe eine Mitschuld, weil sie besser hätte aufpassen müssen. Zudem hätte sie sich nicht so stark verletzt, wenn sie erst über das Geländer geklettert wäre, sich dann hätte herabhängen und schließlich fallen gelassen hätte, anstatt direkt zu springen.
Eine richterliche Entscheidung wird laut Gericht - wie bei Zivilverfahren üblich - voraussichtlich an einem anderen Termin verkündet.
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