Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung

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Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung
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Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist deshalb richtig.

Aufhebung des „ Compact “-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei extremistischen Magazinen wie „ Compact “. Die Gerichtsentscheidung ist deshalb richtig.

Das rechtsextremistische Magazin Compact kann vorläufig wieder erscheinen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht und gab damit einem Eilantrag von Compact statt. Die Leipziger Rich­te­r:in­nen zeigen damit, dass sie für Medienverbote besonders hohe Hürden sehen – und das ist gut. Diese Kritik hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber zurückgewiesen. Der Verlag sei eine Organisation und kann daher nach dem Vereinsgesetz verboten werden. Mit dieser Argumentation war zu rechnen.

Eine Schlappe für Innenministerin Faeser steht bevor Wenn etwa behauptet wird, die Masseneinwanderung verwandele Deutschland in eine „große Vergewaltigungszone“, dann verletzt diese Pauschalverhetzung die Menschenwürde aller Einwanderer. Aber das Gericht wird in der Hauptverhandlung prüfen, ob solche Formulierungen die Regel oder die Ausnahme sind.

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