Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.
Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.bezweifeln Juristen, ob die Entscheidung verfassungskonform ist.
Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten. Auch wenn die Inhalte des "Compact"-Magazins Lück zufolge "unerträglich, hetzerisch und dumm" seien, fielen sie zu einem Großteil unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.Das rechtsextreme Magazin "Compact" ist verboten worden.
Jurist Lück sagte dazu, das Vereinsrecht passe nicht zu hundert Prozent auf Presseunternehmen: "Medien genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz. In den Verbotsgrundlagen im Vereinsgesetz findet sich keine Regelung, die sagt, dass ein Verein, der Presseerzeugnisse herausgibt, nur unter besonders hohen Voraussetzungen verboten werden darf.
"Freie geistige Auseinandersetzungen sind die wirksamste Waffe gegen totalitäre Ideologien", sagte der Jurist Er gehe davon aus, dass das Verbot bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hätte. "Das Gericht hat immer wieder festgestellt: Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie."
Auch der Deutsche Journalisten-Verband hatte sich differenziert zum Verbot geäußert. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, ging im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium sauber gearbeitet habe, und sieht bei "Compact" die Schwelle zum Extremismus überschritten.
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