Berichten zufolge sieht das 'Solarspitzengesetz' eine Steuerung von Wechselrichtern privater PV-Anlagen vor. Im Entwurf ist davon jedoch keine Rede.
Am Wochenende sorgten Medienberichte über eine geplante Gesetzesänderung für Aufregung: Mit dem geplanten " Solarspitzengesetz " seien Kontrollmöglichkeiten für Wechselrichter von Photovoltaik anlagen vorgesehen, die Netzbetreiber ermöglichen, bei Überangebot die Stabilität der Netze zu sichern. Da viele dieser Anlagen oder ihre Komponenten von chinesischen Herstellern stammen, schaffe die Gesetzesnovelle ein massives Sicherheitsrisiko.
Geplant ist aber nicht nur diese finanzielle Maßnahme, sondern auch eine technische: Das Wort "Steuerung" taucht im Gesetzentwurf 171 Mal auf. Dass zur Abregelung bei Überschüssen etwa die Cloud-Dienste der Hersteller genutzt werden sollen, findet sich im Text nicht. Laut Medienberichten vom Wochenende hätte in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bedenken ob der IT-Sicherheit angemeldet.
"Nein, derartiges wird nach unserer Kenntnis vom vorliegenden Gesetzesentwurf nicht gefordert", erklärt ein Sprecher des Bundesverbands Solarwirtschaft gegenüber heise online. Die digitale Sicherheit des Stromsystems gelte es selbstverständlich zu gewährleisten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V ergänzt: "Die Ermächtigung umfasst dabei nur Anlagen in der Einspeisevergütung, also kleinere PV-Anlagen unter 100 Kilowatt Peak . Die Verordnungsermächtigung ermöglicht dem BMWK, für die Übertragungsnetzbetreiber eine weitere Handlungsoption zur besseren Systemintegration der kleineren Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dies stärkt die Systemstabilität.
Der Bundesverband führt weiter aus: "Sollte das BMWK eine Verordnung erlassen, sind dabei selbstverständlich das heute schon geltende Kritis-Dachgesetz und die sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Kritis-Verordnungen und das NIS 2 Umsetzungsgesetz einzuhalten." Hierdurch würden für diese Anlagen kleiner 100 kW weiterhin dieselben Sicherheitsstandards wie heute schon für große PV- und Windparks gelten.
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