Aufstiegs-BAföG ist eine hilfreiche staatliche Leistung zur Weiterbildung. Die soziale Hilfe muss man jedoch unter gegebenen Umständen zurückzahlen. Alle Infos.
unterstützt Menschen in Deutschland dabei, sich weiterzubilden. Der Staat gewährt hierbei Zuschüsse für die Gebühren von Lehrgängen und Prüfungen. Laut Statistischem Bundesamt hatten im Jahr 2021 rund 192.000 Personen eine derartige Leistung bezogen, was gegenüber dem Jahr davor eine Steigerung bedeutet. Insgesamt 952 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt wurden dafür bereitgestellt.
Dabei wird es noch besser, falls sich Absolventen und Absolventinnen entscheiden, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Denn dann können im Zuge des Existenzgründungserlasses 100 Prozent ohne Verschuldung in Anspruch genommen werden - was bedeutet, das Darlehen entfällt und muss nicht zurückgezahlt werden. Eine weitere Voraussetzung dafür ist laut"bafoeg-aktuell.
Während der Dauer der Fortbildung sowie einer darauffolgenden Karenzzeit von bis zu sechs Jahren, ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Danach werden jedoch Zinsen fällig und bis zu zehn Jahre nach der Weiterbildung muss das Darlehen zurückgezahlt werden, bei einer Mindestrate von 128 Euro pro Monat. Ist die Begleichung aufgrund eines niedrigen Einkommens jedoch in Gefahr, kann der Restbetrag gestundet werden.
Außerdem erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Werden in der Phase der Rückzahlung bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten, kann die geförderte Person bis zu fünf Jahre von der Tilgung freigestellt werden. So gibt es gemäß Bundeshaushaltsordnung besondere Stundungs- und Erlasstatbestände bei geringem Einkommen und der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren.
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