Die gegenseitige Rücksichtnahme hat im Verkehr eine große Bedeutung, speziell beim Miteinander von Radlern und Autofahrern. Aber müssen letztere auch mithaften, wenn Radler rücksichtslos agieren?
Auto s sind grundsätzlich gefährlicher als Fahrräder. Sind beide in einen Unfall miteinander verwickelt, haftet der Auto fahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr des Pkw mit. Diese Haftung kann aber auch komplett entfallen. Etwa dann, wenn sich ein Radler gravierend verkehrswidrig verhält, wie aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.
War es Vorsatz? Das OLG Hamm bestätigte schließlich das Urteil des Landgerichts, dass der Radler den Unfall durch sein grob verkehrswidriges Verhalten allein verschuldet habe. Denn dieser habe den Autofahrer mit Vorsatz zum riskanten Bremsen gezwungen, was in erhebliche Gefahr mündete. Ein Mitverschulden des Autofahrers konnte das Gericht nicht erkennen. Denn dieser hätte aufgrund des abrupten Manövers des Radlers keine Möglichkeit gehabt, den Unfall zu verhindern.
Auto Rücksichtnahme Unfall Schadenersatz Autounfall Spielstraße OLG DAV Hamm Meta_Dpa_Serviceline_Auto_Verkehr
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