Nicht alle Unternehmen haben in den vergangenen Monaten von staatlichen Hilfen profitiert. Diese können jetzt in Bayern Energie-Härtefallhilfen beantragen.
beantragen. 62,2 Millionen Euro entfallen in der ersten Tranche des vom Bund freigegebenen Geldes auf den Freistaat. Das teilte das bayerische Wirtschaftsministerium am Montag mit. Welche Unternehmen die Hilfen bekommen und welche nicht, entscheidet eine Kommission aus Vertretern von Wirtschaft, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsministerium.
Die Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Sie können einen Ausgleich für ihre betrieblichen Energiekosten erhalten, wenn die von ihnen gezahlten Preise mehr als doppelt so hoch sind wie 2021. Zudem müssen die Kosten existenzbedrohend für den Betrieb sein – also der erwartete Jahresgewinn von den Preisen aufgezehrt werden.
gestellt werden. Dafür ist entweder ein Elster-Zertifikat oder eine Bayern-ID erforderlich. Aktuell gilt die Härtefallhilfe für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023. Die Höhe der Hilfe unterscheidet sich von Fall zu Fall.Laut dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kämen die Hilfen"spät – hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen". Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung.
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