Der Bund stützte die Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit einer Serie von Hilfsprogrammen. Doch die Firmen müssen eine Schlussabrechnung vorlegen - und die haben längst nicht alle eingereicht.
Der Bund stützte die Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit einer Serie von Hilfsprogrammen. Doch die Firmen müssen eine Schlussabrechnung vorlegen - und die haben längst nicht alle eingereicht.
München - Trotz knapp einjähriger Gnadenfrist haben 16.500 bayerische Firmen keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des Bundes eingereicht. Das teilte die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern mit. Diese Betriebe müssten nun eigentlich den gesamten Corona-Zuschuss plus Zinsen zurückzahlen. Doch gibt es einen allerletzten Strohhalm zumindest für die Firmen, die eine Fristverlängerung beantragt hatten: Sie können bis zum 2.
Die IHK hatte im Auftrag der Staatsregierung die Abwicklung der zahlreichen Corona-Hilfspakete des Bundes übernommen: die Überbrückungshilfen I, II, III, III+ und IV, die sogenannten November- und Dezemberhilfen und die Neustarthilfe. Die Firmen meldeten pandemiebedingte Umsatzeinbrüche, und bekamen dafür Ausgleich.
Ursprünglich sollte die Frist für die Schlussabrechnung am 31. Oktober 2023 enden, der Bund hatte diese dann bis 30. September dieses Jahres verlängert. Nun zeigt sich, dass eine gar nicht so kleine Anzahl von Firmen die Frist dennoch verpasste. Laut IHK hatten bis 15. Oktober 94,1 Prozent der Firmen ihre Abrechnungen eingereicht.Warum 16.500 Firmen keine Schlussabrechnungen einreichten, ist unklar.
Corona-Hilfen Firmen Abrechnungs-Frist
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