Im Berliner Senat wurde die Zahl der ausreisepflichtigen Personen Ende 2024 genannt. Der Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) sagte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass es 16.463 Personen mit Ausreisepflicht gebe. Davon seien jedoch rund 14.000 mit einem Duldungsstatus ausgestattet. Die Anfrage erfolgte vor dem Hintergrund der tödlichen Attacke von Aschaffenburg aus der vergangenen Woche, bei der ein ausreisepflichtiger Geflüchteter mit psychischen Problemen einen Mann und ein zweijähriges Kind ermordet hat.
In Berlin gab es Ende 2024 insgesamt 16.463 ausreisepflichtige Personen. Das sagte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf Nachfrage der CDU-Fraktion. Davon hätten allerdings rund 14.000 einen Duldungsstatus . „Eine systematische Erfassung, wie viele Personen davon in psychischer Behandlung sind, erfolgt nicht“, so Hochgrebe weiter.
Ein entsprechendes Register ausreisepflichtiger psychisch Kranker einzurichten, sei momentan nicht geplant. \Die Anfrage erfolgte vor dem Hintergrund der tödlichen Attacke von Aschaffenburg aus der vergangenen Woche. Ein 28-Jähriger erstach dort einen Mann und ein zweijähriges Kind. Der mutmaßliche Täter war ein ausreisepflichtiger Geflüchteter und leidet an einer psychischen Krankheit. \Oft schlicht keine Flugverbindung in die Heimat Der Berliner Senat bekenne sich dazu, die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen, aber auch zu humanitären Grundsätzen, sagte Hochgrebe. Rückführungen würden mitunter auch daran scheitern, dass Dokumente fehlen oder es schlicht keine Flugverbindung besteht. Im Falle von psychisch Kranken gelte: „Solange die Rückführung nicht möglich ist, muss vor Ort für entsprechende Behandlung gesorgt werden.“ Das gelte für Menschen mit Kriegstraumata in besonderem Maße
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