Ein Berliner Zivilgericht hat den Clanboss Arafat Abou-Chaker zu einer Zahlung von gut 2,2 Millionen Euro an Bushido verurteilt. Laut der Gerichtssprecherin geht es bei dem Rechtsstreit um Rechnungen für »Anteile an Einnahmen« Bushidos.
Laut der Sprecherin geht es bei dem Rechtsstreit um Rechnungen für »Anteile an Einnahmen« Bushidos, deren Zahlung Abou-Chaker in dem Verfahren erstreiten wollte. Grundlage sei eine Art Managementvertrag gewesen, den Abou-Chaker vorgelegt habe. Das Gericht habe in einer mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass dieser sittenwidrig sein könnte.
Bushido habe seinerseits »eine Widerklage« eingelegt. Er verlangte demnach die Erstattung von Anteilen an seinen Einnahmen, die er an Abou-Chaker gezahlt habe. Beide erschienen zu dem Termin vor Gericht am Donnerstag. Es erging ein »Versäumnisurteil«, wie die Sprecherin sagte. Dabei handle es sich nicht um eine Entscheidung zur Sache. Vielmehr sei das Urteil aus formalen Gründen ergangen: Abou-Chaker habe nämlich keinen eigenen Antrag gestellt.
Dafür kann es prozesstaktische Gründe geben. Abou-Chaker kann sich so theoretisch mehr Zeit für einen eigenen Antrag verschaffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.Der Rapper und der Clanboss stehen sich auch in einem Strafverfahren gegenüber. Bushido und Arafat Abou-Chaker verband über Jahre eine Geschäftsbeziehung, die beiden Millionen einbrachte. Im Herbst 2017 wollte Bushido die Beziehung beenden.
Am 18. Januar 2018 soll er bei einem rund vierstündigen Treffen mit dem Rapper die Tür verschlossen, Bushido bedroht, beleidigt und mit einer PlastikflascheSo stellt es Bushido dar. Seine Vorwürfe brachten Abou-Chaker eine Anklage unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung ein. Arafat Abou-Chakers Brüder sollen damals an der Drohkulisse mitgewirkt haben. Vor Gericht schweigen die Angeklagten zu den Vorwürfen.
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