Eine sich mit entblößten Brüsten sonnende Frau hat 2021 in Berlin einen Polizeieinsatz ausgelöst. Nun landet der Fall vor Gericht.
Inzwischen heißt es dort: „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.“ Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.
Liebscher betont jedoch: „Jeder hat das Recht auf eine Entschädigung zu klagen - unabhängig vom Agieren der Ombudsstelle.“ Die Berliner Rechtsanwältin Leonie Thum hält dies im Fall von Gabrielle Lebreton allein schon deswegen für erforderlich, weil bislang nicht „das nötige Verständnis und die nötige Einsicht“ gezeigt worden seien, um solche Vorfälle in Zukunft wirklich zu verhindern.
Die Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz habe Sanktions- und Kompensationscharakter, erklärt die Juristin. „Das bedeutet, zum einen soll die diskriminierende Handlung bestraft werden, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden“, erklärt sie. Zum anderen solle die Schädigung, die durch die Diskriminierung eingetreten sei, ausgeglichen werden.
„Mir ist es sehr wichtig, dass diese Diskriminierung als solche anerkannt wird und dass erkannt wird, wie demütigend diese Situation für mich war“, sagt Lebreton. „Das war ein Eingriff auf die Freiheit der Frau.“ Man merkt, wie sehr sie insbesondere das Verhalten der Polizisten bis heute beschäftigt: „Die Polizei hätte mich vor so einer Diskriminierung schützen müssen“, meint sie.
Ihre Anwältin ist etwas verwundert darüber, welche Aufmerksamkeit der Fall auf sich zieht. „In meiner Wahrnehmung redet seit den 80ern niemand mehr darüber, ob Frauen sich mit unbekleidetem Oberkörper sonnen dürfen, wo männlich gelesene Personen dies dürfen“, sagt Thum. „Ich bin einfach überrascht von diesem massiven konservativen Backlash, der auch Deutschland erreicht hat, und habe enorm wenig Verständnis dafür.“.
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