Berliner Techno und sächsisches Bergsteigen ergänzen nationale Kulturerbeliste

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Die Berliner Technokultur und das sächsische Bergsteigen sind am Mittwoch neu in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen worden.

Die Berliner Technokultur und das sächsische Bergsteigen sind am Mittwoch neu in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen worden. Dies entschied die Kulturministerkonferenz der Bundesländer nach eigenen Angaben gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth . Ebenfalls neu aufgenommen wurden vier weitere Kulturpraktiken, darunter die Schwälmer Weißstickerei. Die nationale Liste des immateriellen Kulturguts umfasst damit nun 150 Einträge.

Die Berliner Klubszene entwickelte sich im Lauf der 80er Jahre zu einer der weltweit maßgeblichen Keimzellen der seinerzeit populären Technosubkultur.

Roth würdigte die Neuaufnahmen als wichtiges Zeichen für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen "die absurde Trennung" von ernster Kultur und Unterhaltungskultur wende. Bezeichnend dafür sei die Aufnahme der Berliner Technokultur. "Ob Subkultur oder traditionelle Handwerkstechnik, all das gehört zum kulturellen Reichtum unseres Landes", erklärte sie in Berlin.

"Die jüngsten Einträge unterstreichen die Vielfalt und die Lebendigkeit kultureller Praktiken", betonte der derzeitige Vorsitzende der Konferenz der Kulturminister, Hessens Ressortchef Timon Gremmels . "Die Liste unseres immateriellen Erbes wächst somit weiter und damit auch das Bekenntnis, Traditionen zu pflegen und langfristig für die nächsten Generationen zu bewahren." Kultur werde in Deutschland "tagtäglich gelebt".

Kulturerbeverzeichnisse gehen auf ein internationales Übereinkommen der UN-Kultur- und Wissenschaftsorganisation Unesco von 2003 zurück, das 2006 in Kraft trat. Es soll den Erhalt von menschlichen Bräuchen, Traditionen und kulturellen Leistungen fördern. Gedacht war es als Ergänzung zu älteren Abkommen zum Schutz materiellen Kulturerbes etwa in Form von Baudenkmälern.

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