Berufung der Stadt scheitert: Bewohnerparkzone in Hamburg offiziell rechtswidrig

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Eine Anwohnerin aus dem Grindelviertel (Rotherbaum) hatte die Stadt Hamburg 2021 wegen einer Bewohnerparkzone verklagt. Jetzt ist das Urteil offiziell

Eine Anwohnerin aus dem Grindelviertel hatte die Stadt Hamburg 2021. Jetzt ist das Urteil offiziell – und die Stadt Hamburg kassiert bereits die zweite Niederlage in dem Fall.

Für Bewohnerparkzonen gilt eine einfache Regel: Sie dürfen die Maße von 1000 mal 1000 Metern nicht überschreiten. Das im August 2020 eingeführte Gebiet im Grindelviertel maß allerdings 1027 Meter und liegt damit knapp darüber. „Das Bewohnerparkgebiet widerspricht der Verwaltungsvorschrift”, klagte eine Anwohnerin 2021 deshalb.Das Hamburger Oberverwaltungsgericht gab ihr am 24. Mai dieses Jahres recht. Die Stadt legte Berufung ein – ohne Erfolg.

Das liegt nach Begründung der Richter auch daran, dass die „straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ zu unspezifisch sei: „So können Verkehrsteilnehmer, die nicht im Bewohnerparkgebiet E301 ,Grindelhof‘ wohnen, in den Übergängen zu benachbarten Bewohnerparkgebieten, nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird.

Die anderen 1370 Bewohnerparkausweise sollen ihre Gültigkeit behalten, erklärt Krämer. „Besucherparkausweise können in allen Zonen weiterhin online beantragt werden. Ebenfalls umgesetzt werden kleine Anpassungen an den Überlappungszonen. Die Anpassung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung erfolgt durch das zuständige Polizeikommissariat“, so Krämer zum „Abendblatt“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Entscheidung nicht zugelassen, schreibt das Gericht in einer Erklärung. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

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